Leistungen
Leistungsangebot:
- häusliche Krankenpflege (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche
Versorgung) nach § 37 Abs. 1 SGB V
- häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) nach § 37 Abs. 2 SGB V
- häusliche Pflege nach § 198 Reichsversicherungsordnung (RVO)
- Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung
nach § 36 SGB XI
- Leistungen der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
nach § 39 SGB XI
- Pflegeeinsätze von Pflegediensten bei Pflegegeldempfängern nach § 37 Abs.3 SGB XI
- Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45a/b SGB XI
- häusliche Betreuung gem. § 124 SGB XI, ist eine Leistung neben der Grundpflege
und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Der Kunde entscheidet welche Leistungen er wählt und wie er diese Bedarfe
kombiniert
Was den Menschen der Welt am meisten fehlt,
sind Menschen,
die sich mit den Nöten anderer
beschäftigen. Albert Schweitzer
Information und Beratung von Angehörigen:
Wird ein Mensch pflegebedürftig, dann kommen automatisch zahlreiche Fragen rund um die Pflege auf.
Um diese Belastung für die Kunden, Angehörigen und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, möchten wir ihnen mit sorgfältigen Beratungen in dieser Phase besonders zur Seite stehen.
Darüber hinaus ist uns aber auch an einer langfristigen guten Zusammenarbeit mit den Kunden, Angehörigen und Bezugspersonen gelegen, da eine gute Pflege und Betreuung im Sinne der Ganzheitlichkeit nicht ohne die nahe stehenden Verwandten und Bezugspersonen zu realisieren ist.
Wir übernehmen folgende Pflegeleistungen, ganz nach Ihren Bedürfnissen:
Grundpflege:
Unter Grundpflege werden alle körperbezogene Tätigkeiten wie Körperpflege, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, Ausscheidung und Mobilisationen zusammengefasst:
- Waschen / Duschen / Baden
- Zahnpflege / Kämmen / Rasieren
- Darm oder Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung:
- mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Im Bereich der Mobilität:
- Aufstehen und zu Bett gehen
- An- und Auskleiden
- Stehen / Gehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Einkaufen / Kochen
- Reinigung der Wohnung
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Heizen der Wohnung
- Versorgung der Haustiere
Im Bereich der Behandlungspflege:
Von Behandlungspflege spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eine pflegerische Versorgung notwendig ist.
Maßnahmen zur Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen.
Solche Maßnahmen sind:
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Katheterpflege / Behandlung
- Dekubitus- Vorsorge / Behandlung / Spezielles Wundmanagement durch einen
Wundmanager
- Medikamentengabe und deren Überwachung
- Spezielle Krankenüberwachung
- Stoma - Versorgung
- Einreibungen
- Bewegungsübungen
- Kontrolle von Blutdruck und Puls
- Kontrolle von Blutzucker
- PEG - Sonde
- Port - Versorgung
Spezielle Krankenpflege:
- Dekubitusprophylaxe
- Kontrakturenprophylaxe
- Thromboseprophylaxe
- Pneumonieprophylaxe
- Soor / Parotitisprophylaxe
- Obstipationprophylaxe
- Basale Stimulation
- Aromapflege
- Lagerungstechniken z.B. 30°-60°-90° Lagerung, Mikro. - Makrolagerung
- Lagerungstechniken nach dem Bobath-Konzept
Begleitung und Betreuung Sterbender, ihrer Angehörigen und Lebensgefährten :
Den Weg den Du vor Dir hast,
kennt keiner.
Nie ist ihn einer so gegangen,
wie Du ihn gehen wirst.
Es ist Dein Weg.
unbekannter Verfasser
„ Sterben dort, wo man zu Hause ist „
Einen sterbenden Menschen in den Tod zu begleiten, ist eine sehr wertvolle Erfahrung und gehört zu den anspruchvollsten Aufgaben für uns.
Wir sehen Sterben als Teil des Lebens an und setzen uns dafür ein, dass das Leben bis zuletzt frei und selbstbestimmend gelebt werden kann.
Zusammen mit dem Hausarzt erfolgt zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensqualität eine medikamentöse oder nicht medikamentöse Behandlung.
Entsprechend den Wünschen des Kunden, werden auch soziale, seelisch - geistige und religiös-spirituelle Aspekte berücksichtigt.
Hierbei sind die Angehörigen mit einzubeziehen.
Wertschätzung und ein würdevoller Umgang leiten unser Handeln.
Beratende Tätigkeiten:
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
(von den Krankenkassen gesetzlich gefordert)
- Beratung und Anleitung pflegender Angehöriger
- Hilfestellung beim ausfüllen oder formulieren von Anträgen an Krankenkassen,
Pflegekassen und Sozialämter
- Kostenklärung
- Unterstützung wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen sie besucht
(MDK) (Einstufung)
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl,
Gehhilfe, Ernährungspumpe etc.