Pflegesachleistung ambulant

     

Pflegegrad            Leistung pro Monat

 

Pflegegrad 2                      689 €

Pflegegrad 3                    1298 €

Pflegegrad 4                    1612 €

Pflegegrad 5                    1995 €

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Pflegegeld

 

Pflegegrad              Leistung pro Monat

 

Pflegegrad 2                        316 €

Pflegegrad 3                        545 €

Pflegegrad 4                        728 €

Pflegegrad 5                        901 €

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Entlastungsbetrag nach § 45b

 

Pflegegrad               Leistung pro Monat

 

Pflegegrad 1-5                      125 €

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Verhinderungspflege

 

Pflegegrad              Leistung pro Jahr

 

Pflegegrad 2-5                1612 € für bis zu 6 Wochen

 

Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen

pro Kalenderjahr möglich.

Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege

(das sind bis zu 806 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige ist die Verhinderungspflege auf bis zu

6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. Die Aufwendungen sind grundsätzlich auf den

1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt.

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Kurzzeitpflege

 

Pflegegrad                Leistung pro Jahr

 

Pflegegrad 2-5                 1612 € für bis zu 4 Wochen

 

Seit dem 1. Januar ist grundsätzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingestzt werden kann.

Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden.

In diesem Fall ist der Anspruch auf längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.

Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet