Pflegesachleistung ambulant
Pflegegrad Leistung pro Monat
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1298 €
Pflegegrad 4 1612 €
Pflegegrad 5 1995 €
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Pflegegeld
Pflegegrad Leistung pro Monat
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €
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Entlastungsbetrag nach § 45b
Pflegegrad Leistung pro Monat
Pflegegrad 1-5 125 €
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Verhinderungspflege
Pflegegrad Leistung pro Jahr
Pflegegrad 2-5 1612 € für bis zu 6 Wochen
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen
pro Kalenderjahr möglich.
Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege
(das sind bis zu 806 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige ist die Verhinderungspflege auf bis zu
6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. Die Aufwendungen sind grundsätzlich auf den
1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt.
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Kurzzeitpflege
Pflegegrad Leistung pro Jahr
Pflegegrad 2-5 1612 € für bis zu 4 Wochen
Seit dem 1. Januar ist grundsätzlich klargestellt, dass der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingestzt werden kann.
Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden.
In diesem Fall ist der Anspruch auf längstens 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet